Seit Januar 2018 ist die totalrevidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Neu beinhaltet diese eine Fortbildungspflicht für alle Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben. Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten sowie medizinisches Personal mit Röntgenbewilligung müssen alle 5 Jahre eine Fortbildung im Umfang von 8 Weiterbildungsstunden absolvieren und diese nachweisen können. Mit dieser Weiterbildung erfüllst du die Auflagen über die obligatorische Fortbildung in Strahlenschutz. Frische deine Kenntnisse des Strahlenschutzes für Patient und Personal auf und erweitere dein Fachwissen.
Fortbildung Strahlenschutz für Medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten sowie für medizinisches Personal
Basel
Nächster Start
20.11.2023
Dauer
8
Lektionen
Kurspreis
CHF 420.00
inkl. Lehrmittel