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AGB von ipso!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen sämtliche Schulen der ipso Bildung Holding AG (früher Basler Bildungsgruppe AG) einerseits und die Schüler, Studenten bzw. Kursteilnehmer anderseits. Alle Schulen sind auf der Webseite www.ipso.ch aufgeführt.

Wir verwenden der einfacheren Lesbarkeit wegen die männliche Form. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. Für Kursgeld wird der Begriff Schulgeld, für Kurs, Lehrgang oder Studium der Begriff Bildungsgang und für Schüler, Lernpartner und Studenten der Begriff Kursteilnehmer verwendet.

Anmeldung

Mit der Anmeldebestätigung kommt der Ausbildungsvertrag zustande. Es wird eine Einschreibgebühr erhoben. Mit der Anmeldung bestätigt der Vertragspartner ausserdem, dass er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

Die für den Bildungsgang relevanten Reglemente, wie Leitfäden, Hausordnungen, Ausbildungsreglemente, Promotionsordnungen sowie Vordiplom- und Diplomreglemente, die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages sind, werden am ersten Unterrichtstag verteilt und können auf Wunsch angefordert resp. eingesehen werden. Programmaktualisierungen und Reglementsänderungen durch die Schule sind ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts.

Kosten

Neben der Einschreibegebühr und dem Schulgeld gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripten, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren etc. zulasten des Kursteilnehmers, welche nicht ausdrücklich als im Schulgeld inbegriffen bezeichnet werden. Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung) sowie externe Prüfungen und Ausbildungsbestandteile (insbesondere Studienreisen, Sprachaufenthalte) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten des Kursteilnehmers.

Anpassungen des Schulgeldes können jederzeit einseitig durch die Schule vorgenommen werden.

Das Schulgeld sowie die Einschreibegebühr, Kosten für Lehrmittel, Kopierpauschalen und übrige Nebenkosten werden in der Regel periodisch, bei Vertragslaufzeiten unter einem Semester einmalig in Rechnung gestellt und sind vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen. Im Fall einer Rechnungsstellung später als 10 Tage vor Ausbildungsbeginn hat die Zahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

Bei Zahlung des Schulgeldes in Raten ist die 1. Rate bei Ausbildungsbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Einzahlungsschein in der Regel monatlich zu entrichten. Die Zahl der möglichen Raten wird durch die einzelne Schule geregelt. Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden separat erhoben. Staatliche, gegenüber der Schule abgegebene Kostengutsprachen werden periodisch rückvergütet oder direkt in Abzug gebracht.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: Kontoauszug gebührenfrei, 1. Mahnung CHF 10.–, 2. Mahnung CHF 20.–. Ab der 1. Mahnung werden Verzugszinsen von 5 % erhoben. Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Durchführung

Die Schule ist berechtigt, Bildungsgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Bei einem Ausfall von Lehrpersonen kann die Schule, sofern kein fachlich ebenbürtiger Ersatz zur Verfügung steht, die Durchführung absagen. In der Regel wird bei geringer Teilnehmerzahl versucht, durch Kursumbuchungen, Stundenreduktionen oder Preisanpassungen vor oder spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.

Sollte ein Bildungsgang nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Absage an bereits angemeldete Kursteilnehmer so rasch wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ausbildungsbeginn. Bildungsgänge, die weniger als 6 Monate dauern, können bis einen Tag vor Ausbildungsbeginn abgesagt werden.

Bei Absage eines Bildungsgangs durch die Schule werden das Schulgeld, die Einschreibegebühr und Nebenkosten, soweit bereits bezahlt, zurückerstattet.

Ferien und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den jeweiligen schulinternen Jahreskalendern. Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich.

Die Bildungsgänge der einzelnen Schulen können jederzeit ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z. B. Unterrichtstage und -zeiten, die Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter des Bildungsgangs bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern.

Abmeldung vor Ausbildungsbeginn

Bei Nichtantritt eines Bildungsgangs ist das Schulgeld wie folgt geschuldet:

  • bis 31 Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr;
  • 30 oder weniger Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr sowie das Schulgeld für die erste Periode (z. B. Quartal, Semester) bzw. bei kürzeren Bildungsgängen mit einmal fälligem Gesamtschulgeld, 100 % davon.

Eine Abmeldung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.

Kündigung

Bei Bildungsgängen, die aus mehreren Zeiteinheiten (z. B. Quartalen, Semestern) bestehen, ist eine Kündigung von beiden Parteien jeweils auf Ende dieser Periode möglich, ausser es ist in der Ausschreibung anders vermerkt. Die Kündigung muss per Einschreiben 60 Tage vor dem letzten planmässigen Unterrichtstag erfolgen.

In schweren Fällen kann die Schule verwarnen und eine Frist von 30 Tagen zur Behebung des vertragswidrigen Zustandes anordnen. Solche Fälle sind insbesondere: ungenügende Leistungen, unentschuldigte Absenzen oder Zahlungsrückstände. Bei ungenutztem Ablauf der Frist kann die Schule sofort kündigen. Bei schwerwiegenden Vorfällen wie zum Beispiel bei groben Verstössen gegen die Hausordnung, kann die Schule fristlos kündigen.

Kündigt der Kursteilnehmer nicht fristgerecht, tritt er den Bildungsgang nicht an, verlässt er diesen ohne ordentliche Kündigung oder wird er von der Schule verwiesen, so hat er der Schule für die dadurch entstandenen Kosten Ersatz zu leisten. Dieser umfasst insbesondere die Einschreibgebühr und das noch geschuldete Schulgeld bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit sowie ausstehende Nebenkosten für diesen Zeitraum.

Wird dem Kursteilnehmer aufgrund eines in Aussicht gestellten öffentlichen Beitrags an das Schulgeld ein reduziertes Schulgeld in Rechnung gestellt und wird in der Folge der Bildungsgang nicht zu Ende geführt oder der öffentliche Beitrag nicht gewährt, so ist der Kursteilnehmer verpflichtet, die entsprechende Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung aufgrund Nichtbestehens allfälliger Promotionsbedingungen oder eines Schulverweises.

Versicherung

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind alleinige Sache des Kursteilnehmers.

Nutzungsrecht personenrelevanter Daten

Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung gibt der Kursteilnehmer sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert und innerhalb der ipso Bildung AG zu Administrations- und Marketingzwecken genutzt werden können. Ausserdem können Adressangaben an Lehrpersonen und andere Kursteilnehmer weitergegeben werden, soweit es für die Organisation des Bildungsgangs sinnvoll bzw. erforderlich ist. Die Schule hat das Recht, Bilder von Kursteilnehmern, welche im Rahmen von Bildungsveranstaltungen, Diplom- und Prüfungsfeiern u. ä. aufgenommen worden sind, zu veröffentlichen.

Geheimhaltung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die ihm anvertrauten sensiblen Daten geheim zu halten. Dies gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.

Änderungen vorbehalten

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kursteilnehmer wird über allfällige Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Basel.

1. Oktober 2017
Aktualisiert am 30. November 2023