Direkt zum Inhalt

Finanzielle Unterstützung bei deiner Weiterbildung – Das musst du wissen

Weiterbildung kann ganz schön ins Geld gehen. Doch du bist bei der Finanzierung nicht allein: Bund und Kanton unterstützen dich. Auf dieser Seite erfährst du, wann du Anspruch auf Förderbeiträge hast und wie du diese beantragst. Die Informationen zu kantonalen Beiträgen findest du direkt nachfolgend, für die Bundesbeiträge musst du etwas nach unten scrollen. 

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unterschiedliche Lehrgänge werden jeweils vom Bund oder deinem Wohnkanton unterstützt. Du kannst nicht für denselben Lehrgang Bundes- und Kantonsbeiträge erhalten.
  • Der Bund unterstützt Lehrgänge, die auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereiten (Fachausweis und HFP). Bundesbeiträge werden nach Ablegen der Abschlussprüfung ausbezahlt.
  • Die Kantone unterstützen Lehrgänge der höheren Fachschule (HF). Diese Beiträge kommen laufend zur Geltung, also bereits während des Studiums.
  • Nachdiplomstudiengänge (NDS) sowie Certificates of Advanced Studies (CAS) werden in den meisten Fällen nicht finanziell unterstützt.

 

Kantonale Beiträge

Werfen wir zunächst einen Blick auf die kantonalen Beiträge. Sie werden auch HFSV-Beiträge genannt. Mit diesen unterstützen die Kantone Weiterbildungen der höheren Fachschule (HF). Bei der ipso! betrifft dies insgesamt zehn Lehrgänge (siehe Liste unten).

Die HFSV-Beiträge sind in allen Kantonen gleich hoch und werden direkt an Kursanbieter wie z.B. ipso! ausbezahlt. Dadurch verringern sich entsprechend die Semestergebühren, die du bezahlen musst. Alle zwei Jahre legen die Kantone die Beiträge neu fest, weshalb sie nicht in jedem Studienjahr zwangsläufig gleich hoch sind. Das heisst, die Höhe der Beiträge kann sich während deines Studiums verändern, und damit auch deine Semestergebühren.  

Kantonale Beiträge bei ipso! Studiengängen 

Studiengänge für Höhere Fachschulen pro Semester Beitrag Studienjahre
2023/2024
2024/2025*
Beitrag Studienjahre
2025/2026
2026/2027*
   
Dipl. Betriebswirtschafter/-in HFCHF 2'200.00CHF 2'200.00
Dipl. Elektrotechniker/-in HFCHF 2'600.00CHF 2'600.00
Dipl. Gebäudetechniker/-in HFCHF 2'400.00CHF 2'500.00
Dipl. Informatiker/-in HF (alle Schwerpunkte)CHF 2'400.00CHF 2'300.00
Dipl. Maschinenbautechniker/-in HFCHF 2'400.00CHF 2'400.00
Dipl. Systemtechniker/-in HFCHF 2'700.00CHF 2'800.00
Dipl. Prozesstechniker/-in HF (alle Schwerpunkte & inkl. verkürzte Variante)CHF 2'400.00CHF 2'500.00
Dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF (inkl. verkürzte Variante)CHF 2'100.00CHF 2'100.00
Dipl. Techniker/-in HF BauplanungCHF 2'100.00CHF 2'200.00
Dipl. Bewegungs­pädagog/-in HFCHF 4'100.00CHF 4'600.00

 

 

Wichtig: Bei Lehrgängen, bei denen sich die Beiträge verändern, hat die Änderung nur einen kleinen Einfluss auf den Gesamtbetrag der Beiträge. Dies ist so, weil die Änderung auch bereits laufende Lehrgänge betrifft und nicht nur solche, die frisch begonnen werden.  

Rechenbeispiel: Wenn du den Lehrgang zum Dipl. Systemtechniker/-in im Herbst 2024 begonnen hast, reduziert sich dein Schulgeld durch die Förderung in den ersten beiden Semestern jeweils um 2'700 Franken. Dann erhöht sich die Förderung für die Studienjahre 2025/2026 und 2026/2027 um monatlich 100 Franken, sodass die Förderung in den letzten vier Semestern 2'800 Franken beträgt. Wenn du erst im Oktober 2025 mit dem Lehrgang startest, liegt die Förderung von Beginn an bei 2'800 Franken. Total macht dies einen Unterschied von 200 Franken.

SchulgeldStart im Oktober 2024 CHFStart im Oktober 2025 CHF
 ipso! balancedipso! balanced
Schulgeld pro Semester6’262.006’262.00
   
Förderbeitrag HFSV-2'700.00 während zwei Semestern 
-2'800.00 während vier Semestern
-2'800.00 während allen sechs Semestern
   
Zahlung pro Semester3’562.00 während zwei Semestern 
3’462.00 während vier Semestern
3’462.00 während allen sechs Semestern
   
Einmalige Gebühren  
Einschreibegebühr250.00250.00
Diplomarbeit1'200.001'200.00
   
Gesamtkosten  
   
Total vor Abzug Förderbeitrag39’022.0039’022.00
Total nach Abzug Förderbeitrag22’422.0022’222.00

 

 

So kannst du kantonale Beiträge beantragen  

Um kantonale Förderbeiträge zu beantragen, musst du das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» ausfüllen und per Post an ipso! schicken. Leider ist dieses Formular recht kompliziert und es gibt zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten, es auszufüllen, da die Eingaben von deiner konkreten Lebenssituation abhängen. Wir müssen etwa jedes zweite eingereichte Formular zurückweisen, weil es falsch ausgefüllt wurde. Wenn du nicht weiterkommst, oder Fragen hast, wende dich ungeniert an unser Beratungsteam: [email protected]

Sende das ausgefüllte Personalienblatt sowie etwaige Wohnsitzbestätigungen im Original per Post an:

ipso Bildung AG 
Unterstützungsgelder HFSV 
Elisabethenanlage 9 
4051 Basel

 

Du kannst das Personalienblatt frühestens drei Monate vor Beginn deines Lehrgangs einreichen. Idealerweise reichst du es ein, bevor dein Lehrgang beginnt, aber falls du dies vergessen hast, kannst du es auch jederzeit während deines Lehrgangs einreichen. In diesem Fall können wir einfach nicht garantieren, dass du die Förderung für die gesamte Zeit deines Lehrgangs erhältst. Es kann sein, dass der Kanton entscheidet, die Förderung nur für diejenigen Semester zuzusagen, die noch in der Zukunft liegen.  

Sobald du das Personalienblatt und eventuell benötigte Beilagen eingereicht hast, musst du nichts mehr tun: Wir prüfen deine Angaben und Unterlagen und reichen sie beim zuständigen Kanton ein. Sollte es noch Fragen oder Unklarheiten geben, kontaktieren wir dich umgehend. Wenn du nichts mehr von uns hörst, kannst du davon ausgehen, dass der Kanton deinen Antrag angenommen hat.  

In unserem Merkblatt findest du weitere praktische Informationen zum Ausfüllen des Personalienblattes.  

 

Bundesbeiträge

Wenn du einen Lehrgang besuchst, der dich auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereitet, kannst du Bundesbeiträge beantragen. Du darfst den Antrag allerdings erst stellen, nachdem du die eidgenössische Prüfung abgelegt hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Prüfung bestanden hast.  

Die Bundesbeiträge decken in der Regel die Hälfte der Kurskosten, wobei es Limiten gibt. Die Obergrenze bei einer Berufsprüfung liegt bei CHF 9‘500.- (Kursgebühren: CHF 19‘000.-) und bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10‘500.- (Kursgebühren: CHF 21‘000.-). Die Kosten für die eidgenössische Prüfung werden nicht vom Bund gedeckt, da der Bund diese Prüfungen bereits zu 60 bis 80% subventioniert.

Ebenfalls nicht gedeckt werden CAS-, DAS- und MAS-Lehrgänge sowie die meisten Nachdiplomstudien NDS HF. Bei Letzteren kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sie ebenfalls auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Trifft dies zu, ist es möglich, Bundesbeiträge für die Kurskosten zu beantragen.

 

So kannst du Bundesbeiträge beantragen

Innerhalb von maximal zwei Jahren nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung kannst du die Beiträge über das Onlineportal des Bundes beantragen. Dazu benötigst du:

  • Sämtliche an dich adressierten Rechnungen für die Kurskosten
  • Die entsprechenden Zahlungsbestätigungen (diese erhältst du auf Anfrage unter [email protected])
  • Die Prüfungsverfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung (diese erhältst du automatisch von der Organisation, die die Prüfung durchführt)

Spätestens drei Monate nach der Einreichung des Antrages erhältst du die Beiträge ausbezahlt. Vorausgesetzt natürlich, dass das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) deinen Antrag gutheisst.  

 

Wichtig: Es werden nur diejenigen Kosten gedeckt, die du selbst getragen hast. Wenn dir also beispielsweise dein Arbeitgeber oder deine Eltern einen Teil der Kurskosten bezahlen, empfehlen wir dir folgendes Vorgehen:  

  • Alle Rechnungen werden an dich adressiert und werden vollumfänglich durch dich bezahlt.  
  • Die Kostenbeteiligung durch deinen Arbeitgeber oder deine Eltern erfolgt direkt an dich.
  • Eine allfällige Rückzahlungsvereinbarung mit deinem Arbeitgeber oder deinen Eltern regelst du separat.  
  • So erhältst du den vollen Betrag an Bundesbeiträgen. Wenn dein Arbeitgeber oder deine Eltern gewisse Rechnungen direkt bezahlen, erhältst du nur für den Anteil der Rechnungen Bundesbeiträge, die du selbst bezahlt hast.

In den meisten Fällen musst du also die Kurskosten vorerst selbst tragen und bekommst die Bundesbeiträge erst im Nachhinein ausbezahlt. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du im letzten Jahr weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer bezahlt hast und damit dein steuerbares Einkommen unter ca. 26'400 Franken liegt, ist es möglich, dass die Beiträge laufend ausbezahlt werden, also nicht erst nach der Abschlussprüfung.  

Weitere Informationen zu dieser Ausnahmeregelung sowie zu den Bundesbeiträgen allgemein findest du im FAQ auf der SBFI-Webseite.  

Bei diesen ipso! Lehrgängen hast du Anspruch auf Bundesbeiträge: 

Technik

Informatik und Security                                                      

Akademie für Naturheilkunde

Medizin

Gesundheit und Bewegung

Finance und HR

General Management

Wirtschaftsinformatik

Folgenden Lehrgänge werden mitfinanziert, sofern die eidg. Berufsprüfung abgelegt wird:

Folgenden Lehrgänge werden mitfinanziert, sofern die eidg. höhere Fachprüfung abgelegt wird:

 

In der Übersicht: Die wichtigsten Unterschiede zwischen HFSV- und Bundesbeiträgen

 Kantonale Beiträge (HF)Bund (FA sowie HFP)
   
Wer hat Anspruch?Studierende eines Lehrganges einer höheren FachschuleStudierende eines Lehrgangs, der sie auf eine eidgenössischen Berufs- oder höhere Fachprüfung vorbereitet
   
Wie hoch sind die Beiträge?Bei unseren Kursen aktuell zwischen 2'200.- und 4'100.- pro Semester, je nach Kurs50% der Kurskosten (ohne Prüfungen), bis maximal 9'500.- bei Berufsprüfungen und 10'500.- bei höheren Fachprüfungen
   
Wann kannst du die Beiträge beantragen?Ab drei Monaten vor dem KursbeginnInnerhalb von zwei Jahren nach der Abschlussprüfung
   
An wen werden die Beiträge ausbezahlt?Direkt an ipso!. Deine Semestergebühren fallen entsprechend niedriger aus.Direkt an dich – Einmalig innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der Unterlagen