Direkt zum Inhalt

Fördergelder für IFA Studiengänge der höheren Berufsbildung

Förderbeiträge HFSV für Studiengänge Höhere Fachschule

 

Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet. 

Voraussetzung 

Die Kantone fordern, dass du vor Studienbeginn mindestens 24 Monate am jeweiligen Wohnsitzkanton angemeldet sein musst, damit du Kantonale Förderbeiträge erhalten kannst. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem du deinen stipendienrechtlichen Wohnsitz hast.

Nettoverrechnung des Schulgeldes 

Bei der IFA zahlst nur den Nettopreis. Du musst nicht auf die Rückerstattung der Kantonalen Förderbeiträge warten, denn die IFA übernimmt für dich die Vorfinanzierung. 

Voraussetzung für die Nettoverrechnung ist die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen (Personalienblatt inkl. Beilagen) sowie die Kostengutsprache durch den Kanton. 

Antrag 

Bitte lies das «Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV» sorgfältig durch und fülle das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» aus. Es ist sehr wichtig, dass du die Bedingungen erfüllst, ansonsten verweigert der Kanton die Auszahlung der Förderbeiträge. 

Für das Einreichen des Personalienblatts und der Wohnsitzbestätigung gelten folgende Fristen:

  • frühestens drei Monate vor Studienstart
  • spätestens 14 Tage vor Studienstart

Ablauf 

Die IFA unterzieht die von dir eingereichten Antragsunterlagen einer ersten Prüfung. Die anschliessende Einreichung der Dokumente an die entsprechenden Kantone übernimmt die IFA. Die definitive Kostengutsprache wird jeweils durch deinen Wohnsitzkanton erteilt. Die Kantone erteilen keine schriftliche Mitteilung, ob die Kostengutsprache erteilt oder abgelehnt wurde.

HFSV-Beiträge 

Die HFSV-Semesterbeiträge werden alle zwei Jahre, jeweils im März, festgelegt. Sie treten jeweils auf das übernächste Studienjahr in Kraft und bleiben für zwei Studienjahre gültig. 

Seit März 2020 sind die Beiträge für die Studienjahre 2021/2022 und 2022/2023 bekannt und treten ab 1. August 2021 in Kraft. Die Kantone richten die Beiträge gemäss HFSV-Vereinbarung für maximal sechs Semester aus.

Die HFSV-Beiträge für die Studienjahre 2023/2024 und 2024/2025 treten ab 1. August 2023 in Kraft

Studiengang Beitrag* Studienjahre
2021/2022
2022/2023
Beitrag* Studienjahre
2023/2024
2024/2025
     
Dipl. Betriebs-
wirtschafter/-in HF
 
CHF 2'200.00 CHF 2'200.00
Dipl. Wirtschafts-
informatiker/-in HF
 
CHF 2'000.00 CHF 2'100.00
Dipl. Techniker/-
in HF Informatik
 
CHF 2'600.00 CHF 2'400.00


* pro Semester, gilt für alle Kantone und Fürstentum Lichtenstein.

Hinweis: Informationen über Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen (eidgenössische Fachausweise und Diplome) vorbereiten, findest du unter Bundesbeiträge

Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen

 

Seit 1. Januar 2018 regelt der Bund die finanzielle Unterstützung der Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) und höhere Fachprüfungen (eidgenössische Diplome) neu. Es werden nicht mehr die Schulen, sondern die Studierenden direkt subventioniert. Mit diesem subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren.

Den Absolvierenden werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500.00 (Kursgebühren: CHF 19‘000.00) und bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10‘500.00 (Kursgebühren: CHF 21‘000.00). Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde.

Hinweis: Informationen über Förderbeiträge HFSV für die Studiengänge Höhere Fachschule findest du unter Förderbeiträge HFSV.

Wichtig: Beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Kosten?

Bei einer Kostenbeteiligung durch deinen Arbeitgeber empfehlen wir folgendes Vorgehen, da der Bund den Beitrag nur an die Kursgebühren leistet, die der Absolvierende dem Kursanbieter tatsächlich bezahlt hat. Die IFA als Kursanbieterin stellt die Rechnungen und Zahlungsbestätigungen entsprechend aus.

  • Die Rechnungen werden an dich (Kursteilnehmer/-in) adressiert und werden vollumfänglich durch dich bezahlt. 
  • Die Kostenbeteiligung durch deinen Arbeitgeber erfolgt direkt an dich.
  • Eine allfällige Rückzahlungsvereinbarung mit deinem Arbeitgeber regelst du separat. 
  • Die IFA stellt dir am Kursende die Zahlungsbestätigung über die von dir bezahlten, anrechenbaren Kursgebühren aus.
  • Diese Zahlungsbestätigung sowie die Rechnungen kannst du nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beim SBFI zur Rückerstattung einreichen.

Bundesbeiträge beantragen

Auf der Webseite des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI findest du sämtliche Informationen sowie ein hilfreiches Erklärvideo zum Thema Subjektfinanzierung. 

Die Absolvierenden der eidgenössischen Prüfungen mit Wohnsitz in der Schweiz können die Bundesbeiträge ab 1. Januar 2018 direkt über das Onlineportal des SBFI beantragen. Für Absolvierende mit Wohnsitz in Liechtenstein gelten andere Beiträge. Bitte kontaktiere uns für weitere Informationen.

Die Bundesbeiträge gelten für folgende IFA-Lehrgänge:

Informatik und Security                                                      


Wirtschaftsinformatik